- Rechtssicherheit unserer Geschäftsbeziehungen schaffen
- Konto wie gewohnt weiter nutzen
- Schnell und einfach onlinezustimmen
Ihre Zustimmung ist gefragt.
Der Bundesgerichtshof hat am 27.04.2021 entschieden, dass Banken die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden benötigen – sowohl für die Vereinbarung neuer Geschäftsbedingungen als auch für die Preise und Leistungen.
Um die mit Ihnen bestehende Geschäftsbeziehung in der gewohnt vertrauensvollen und partnerschaftlichen Weise fortführen zu können, sind wir auf Ihre aktive Mitwirkung angewiesen.
Was bedeutet das BGH-Urteil für Sie?
In der Vergangenheit sind wir von Ihrer Zustimmung ausgegangen, wenn Sie den mitgeteilten Änderungen nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen haben. Grund für diese Vorgehensweise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2021 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken benötigen wir nun Ihre ausdrückliche Zustimmung.
Was müssen Sie jetzt tun?
Um eine sichere Grundlage für unsere weitere Geschäftsbeziehung zu schaffen, müssen Sie uns Ihre Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und dem Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) erteilen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.
Die aktuellen Geschäftsbedingungen mit Preis- und Leistungsverzeichnis haben wir Ihnen entweder bereits ins Postfach gestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungsweges.
Nähere Informationen erhalten Sie nachfolgend in den Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Veränderungen bei Vertragsbedingungen und Preisen ab sofort aktiv zustimmen müssen. Die bisherigen Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), nach der eine sogenannte „stillschweigende Zustimmung“ ausreicht, sind daher nicht mehr zulässig. Wir haben unsere AGB an diese Rechtsprechung des BGH angepasst und benötigen dafür nun Ihre aktive Zustimmung. In diesem Zusammenhang passen wir unsere Preise, die in der derzeitigen Fassung seit 2016 Bestand haben, an.
Ja, dies betrifft alle Banken, welche in ihren AGB die nun unwirksamen Klauseln hatten.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden an das BGH-Urteil angepasst (siehe Ziffer 1). Im Vergleich zu den vor dem BGH-Urteil gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus September 2020 wurde die Zustimmungsfiktion gestrichen und durch das nun gültige Zustimmungsverfahren ersetzt.
Wir freuen uns über eine zeitnahe Rückmeldung. Die Änderungen mit Ihnen sollen zum 01.09.2022 wirksam vereinbart sein. Bitte bedenken Sie, dass wir bei einer nicht rechtzeitigen Rückmeldung die Geschäftsbeziehung mit Ihnen in der bisherigen Form nicht fortsetzen können.
Das ist leider nicht möglich. Telefonisch stehen wir Ihnen aber unter der Rufnummer 05505/944-2244 zu Fragen zu diesem Thema zur Verfügung. Ihre Zustimmungserklärung können Sie uns auch in unseren Filialen einreichen.
Selbstverständlich können Sie auf telefonische Anfrage die Unterlagen individuell zugesandt bekommen und uns ebenso per Post die schriftliche Zustimmung zukommen lassen. Wählen Sie einfach die 05505/944-2244
In diesem Fall hätten wir leider keine rechtssichere Vertragsgrundlage für unsere gemeinsame Geschäftsbeziehung. Die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung wäre dann für uns nicht mehr möglich und wir würden eine eventuelle Beendigung der Geschäftsbeziehung prüfen.
Theoretisch ist das möglich. Allerdings dürfen wir Ihre Kontoverbindung dann ausschließlich für die Produkte fortführen, bei denen aktuell keine Veränderungen vorgesehen sind. Alle anderen Verträge müssten dann aufgelöst werden.
Ja, weil Ihre Zustimmung nur bis zur nächsten Änderung unserer AGB, Sonderbedingungen und Preise gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis gilt. Dies ist die Neuerung, die sich aus der Rechtsprechung des BGH (siehe Ziffer 1.) ergeben hat.
- Scannen Sie zunächst den QR-Code mit der Kamera Ihres Smartphones, Handys oder Tablets.
- Über den Button „Ansehen“ kommen Sie zur Lesefunktion der Dokumente. Über den Retourenbutton (oben links in der Ecke) gehen Sie zurück zur Übersichtsseite.
- Betätigen Sie jetzt den Button „Download“ und laden sich die Dokumente auf einen eigenen Datenträger (zum Beispiel auf eine Festplatte, einen USB-Stick oder in eine Cloud) herunter.
- Wenn Sie die Dokumente angesehen und heruntergeladen haben, ändert der Button „Bestätigen“ seine Farbe in Blau.
- Abschließend bitte Bestätigungsbutton anklicken. Damit dokumentieren wir Ihre Zustimmung automatisch und für Sie ist alles erledigt.
Auf einem Android-Smartphone finden Sie die heruntergeladenen Dateien im Ordner „Eigene Dateien“ und dort unter „Downloads“. Sollten Sie beide Dateien zusammen als .zip Datei geladen haben, entspricht der Dateiname dem Tagesdatum im Format JJJJMMTT.zip
Durch Anklicken der .zip-Datei können Sie diese entpacken und auf die beiden Dokumente zugreifen.
Auf einem iPhone finden Sie die heruntergeladenen Dokumente im Ordner „Dateien“. Je nach Ihren Vorgaben werden die Downloads lokal oder in der iCloud abgelegt. Am einfachsten finden Sie sie über die Suchfunktion. Sollten Sie beide Dateien zusammen als .zip Datei geladen haben, entspricht der Dateiname dem Tagesdatum im Format JJJJMMTT.zip und kann mit dem Suchbegriff 2022 problemlos gefunden werden.
In diesem Fall wenden Sie sich gern telefonisch unter 05505/944-2244 an unser Service-Team. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Nein, das reicht leider grundsätzlich nicht aus. Wir benötigen von jeder Kundin und von jedem Kunden separat die unterschriebene Zustimmungserklärung.
Bei Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsberechtigung akzeptieren wir die Zustimmung eines von mehreren Kontomitinhaberinnen und Kontomitinhabern.
Die neuen Preise gelten ab dem 01.09.2022.
Nein, selbstverständlich stehen Ihnen unsere Serviceleistungen sowie unsere Beratung weiterhin ebenfalls telefonisch oder persönlich vor Ort in unseren Geschäftsstellen zur Verfügung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit haben wir uns jedoch dazu entschieden, die Unterlagen für die Zustimmung zu unseren neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen unseren Kundinnen und Kunden nach Möglichkeit online zu Verfügung zu stellen. Das erspart eine große Menge an Papier und ist daher sehr ressourcenschonend.
Vielleicht haben Sie auch schon in den vergangenen Monaten der Pandemie verstärkt verschiedene Online-Angebot genutzt. Mit unserem Online-Banking bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Bankgeschäfte auch jederzeit bequem von Zuhause aus zu erledigen. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
Auch wir als regionale Bank sind dazu verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Nur so können wir im Sinne unserer Mitglieder sowie unserer Kundinnen und Kunden dauerhaftes und erfolgreiches Fortbestehen gewährleisten.
Preisanpassungen gibt es in jedem Lebensbereich. Daher stehen auch wir als Volksbank Solling eG immer wieder vor der Herausforderung, unsere Preise markt- und wettbewerbsgerecht anzupassen.
Wir bieten gute Leistungen, die ihr Geld wert sind. Einige unserer Angebote werden teurer, andere hingegen unter Umständen günstiger. Sprechen Sie uns gern an, damit wir gemeinsam schauen, ob es ggf. Optimierungsmöglichkeiten für Ihre Kontoverbindung mit uns gibt.
Unser Service-Team steht Ihnen sehr gerne für all Ihre Fragen rund und Ihre Zustimmungserklärung zu unseren neuen AGB und dem Preis- und Leistungsverzeichnis zur Verfügung. Wählen Sie einfach die 05505/944-2244 oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Sie können unser Service-Team wie folgt erreichen:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Wählen Sie einfach die Telefonnummer: 05505/944-2244 oder schicken Sie uns eine E-Mail.