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Ein jüngerer und ein älterer Mann schauen gemeinsam auf einen Laptop in einer Werks- oder Produktionshalle.

Umstellung der Kontoauszugs- und Abrechnungsbereitstellung für Firmenkunden

Wichtige Informationen zur gesetzlichen E-Rechnungspflicht und zur digitalen Bereitstellung Ihrer Abrechnungen

Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen schreitet weiter voran. Im Zuge der gesetzlichen Einführung der E-Rechnung im Geschäftsverkehr werden Unternehmen künftig verstärkt auf digitale und maschinenlesbare Dokumente setzen.

Auch wir passen unsere Prozesse an die neuen Anforderungen an. Daher stellen wir die Bereitstellung von Kontoauszügen und Abrechnungsdokumenten für Firmenkunden zum 01.12.2026 auf digitale Versandwege um.

 

Das bedeutet für Sie:

  • Kontoauszüge und Abrechnungen werden künftig ausschließlich elektronisch bereitgestellt.
  • Die Dokumente erhalten Sie über Ihr ePostfach im OnlineBanking oder über Ihre Zahlungsverkehrssoftware (z. B. HBCI/FinTS oder EBICS).
  • Eine postalische Zustellung dieser Dokumente ist künftig nicht mehr vorgesehen.
  • Für den Abruf der Unterlagen ist ein aktiver OnlineBanking-Zugang erforderlich.


Bitte erledigen Sie rechtzeitig:

  • Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen bereits ein OnlineBanking-Zugang eingerichtet ist.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie Zugriff auf Ihr ePostfach haben.
  • Sofern noch kein OnlineBanking-Zugang vorhanden ist, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an.


Wichtiger Hinweis für Unternehmen

Bei juristischen Personen wird der OnlineBanking-Zugang nicht für das Unternehmen selbst, sondern für eine vertretungs- oder verfügungsberechtigte natürliche Person eingerichtet.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sichere Bereitstellung Ihrer Dokumente
  • Schnellere Verfügbarkeit ohne Postlaufzeiten
  • Papierlose Archivierung
  • Jederzeitiger Zugriff auf Ihre Unterlagen
  • Unterstützung effizienter digitaler Geschäftsprozesse

FAQs – Umstellung der Kontoabrechnung auf E-Rechnung

Welche Kontoarten sind von der Umstellung betroffen?

Die Umstellung auf E-Rechnung gilt für Vertragsabrechnungen zu Kontokorrent- und Darlehenskonten, Avalen sowie Kündigungs- und Tagesgeldkonten.

Bekommen Privatkunden auch eine E-Rechnung?

Ja, wenn die Kontoauszüge bereits in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Im Wesentlichen ergeben sich hierdurch keine Änderungen.

Wann werden die Kontoabrechnungen als E-Rechnung zur Verfügung gestellt?

Die Kontoabrechnungen werden als E-Rechnung wie gewohnt in der Regel monatlich zum Monatsultimo zur Verfügung gestellt.

In welchem Format werden E-Rechnungen zur Verfügung gestellt?

Es wird grundsätzlich das hybride ZUGFeRD-Format verwendet, das die gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllt. Die Rechnung besteht aus einer menschenlesbaren PDF-Datei sowie einer maschinenlesbaren XML-Datei, die in die PDF eingebettet ist.

Wo können Kontoabrechnungen im Online-Banking bzw. in der VR BankingApp eingesehen werden?

Die E-Rechnungen werden automatisch im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt.

Wie erfolgt der Abruf mit einer Zahlungsverkehrssoftware via HBCI/FinTS?

Für den Abruf richten Sie in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware für jedes betroffene Konto einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge im PDF-Format ein. In der Regel entspricht dies der Auftragsart HKEKA.

  • In Profi cash finden Sie die Funktion unter [Datentransfer] > [Job erstellen] > [Elektronische Kontoauszüge abholen]. Wählen Sie als Ausgabeformat [PDF] aus. Die erstellten Abrufaufträge werden anschließend in der Datenübertragung angezeigt.

  • Im BankingManager wechseln Sie in der Umsatzübersicht des jeweiligen Kontos auf den Reiter [Kontoauszüge] und klicken dort auf die Schaltfläche [Kontoauszüge abrufen]. Alternativ können Sie unter dem Reiter [Kontoverwaltung] einen automatischen Abruf einrichten. 

Wie werden Kontoabrechnungen über eine Zahlungsverkehrssoftware per EBICS abgerufen?

Richten Sie hierzu in Ihrem Programm einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge als PDF-Datei ein. In der Regel ist hierfür die Auftragsart BKI zu verwenden.

  • In Profi cash erfolgt dies über [Datentransfer] > [Job erstellen] > [Datei senden/holen]. Wählen Sie bei den entsprechenden Auftraggeberkonten die Auftragsart [BKI – Kontobezogene Informationen (PDF) abholen]. Anschließend finden Sie den Abrufauftrag in der Datenübertragung.

Kann die E-Rechnung über ein Service-Rechen-Zentrum (SRZ) abgerufen werden?

Dies ist seitens der Deutschen Kreditwirtschaft derzeit nicht vorgesehen. 

Ist dieser Service mit zusätzlichen Kosten verbunden?

Nein, für diesen Service entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Welche Auswirkungen hat die Umstellung der Kontoabrechnung auf Ihre Kontoauszüge?

Wir empfehlen Ihnen, künftig alle Dokumente bequem und sicher über Ihr elektronisches Postfach zu beziehen. So stehen Ihnen Kontoauszüge und weitere Bankdokumente jederzeit elektronisch zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung auf das elektronisches Postfach.

Was passiert, wenn die elektronischen Kontoabrechnungen nicht abgerufen werden?

Die E-Rechnungen werden in jedem Fall im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt und dort aufbewahrt. Sie können somit auch nachträglich jederzeit eingesehen und abgerufen werden.