Spenden und Förderung

Unser traditionelles Anliegen ist die Förderung unserer Mitglieder und unserer Sollingregion mit den vielen Engagements der Vereine, Kindergärten, Schulen  sowie  sozialer und kultureller Institutionen. Dabei ist es unser Ziel, gemeinsam mit unseren  Mitgliedern und Kunden in der Region etwas zu bewegen.


VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland

Zusätzlich fördern wir wichtige Projekte im Geschäftsgebiet, die eine überregionale Bedeutung haben mit Stiftungsmittel der VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg engagieren sich seit jeher für gemeinnützige und kulturelle Bereiche. Als Bindeglied zwischen den Banken und den Organisationen haben die Banken gemeinsam mit der VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. die VR-Stiftung der Volksbanken Raiffeisenbanken in Norddeutschland gegründet. Die Mitgliedsbanken sind die Entscheidungsträger vor Ort, die für interessante Projekte in ihrem Geschäftsgebiet die Mittel bei der VR-Stiftung beantragen.  

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Dies sind insbesondere:

  • die Förderung von Kunst und Kultur. Ein Schwerpunkt ist die Förderung von Vorhaben der Heimatpflegeund Denkmalpflege
  • die Förderung von Erziehung und Bildung, vorrangig in den Bereichen der musischen und kulturellen Bildung, des Schulsports sowie der Jugendpflege
  • die Förderung von Maßnahmen für hilfsbedürftige Menschen wie Behinderte, Kranke und sozial Benachteiligte
  • die Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes
  • die Förderung von kulturellen und sozialen Vorhaben, die der Völkerverständigung dienen

Antragsberechtigt für Zuwendungen aus der VR-Stiftung sind natürliche und juristische Personen mit sozialen, kulturellen und sonstigen gemeinnützigen Aufgaben, die Projekte entsprechend den Zuwendungsbereichen der VR-Stiftung der Volksbanken Raiffeisenbanken in Norddeutschland planen.

VR-Gewinnspar-Reinerträge

Zusätzlich stellen wir unseren Vereinen aus dem VR-Gewinnsparen zweckgebundene Spenden für wichtige Anschaffungen zur Verfügung und darüber hinaus noch Spenden für wichtige Projekte.

Wer ist förderberechtigt?

Grundsätzlich können alle gemeinnützigen Vereine und Institutionen gemäß §§ 51-54 Abgabenordnung (AO) eine Förderung beantragen, die eine aktive Geschäfts-verbindung mit unserem Haus unterhalten. Die Spendenanfragen sind in schriftlicher Form zu stellen.

Weitere Informationen zu VR-Gewinnspar-Reinerträge